Energieberater für Wohngebäude in Hessen

Unabhängige Energieberatung und
Förderberatung in Hessen

Wir zeigen Ihnen, welche Sanierungsschritte sich für Ihr Haus wirklich rechnen. Technisch geprüft, herstellerneutral und mit maximaler Ausschöpfung der Bundesförderung.

  • Heizkosten dauerhaft senken
  • Förderungen vollständig sichern
  • Immobilienwert langfristig steigern

Erstgespräch unverbindlich & kostenfrei · Beratung vor Ort in ganz Mittelhessen · Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden

Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes Eingetragen in der EEE-Liste (dena) BAFA-antragsberechtigt KfW-antragsberechtigt

Gelistet als Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes. Genau diese Listung ist die Voraussetzung dafür, dass Ihre Anträge bei BAFA und KfW bewilligt werden können.

Leistungen

Von der Analyse bis zum Verwendungsnachweis

Alle Leistungen aus einer Hand, damit Planung, Förderantrag und Umsetzung zusammenpassen und keine Frist und kein Nachweis verloren geht.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Ihr Gebäude Schritt für Schritt zum energetischen Zielzustand, mit klarer Reihenfolge, Kostenrahmen und Einsparprognose.

  • Aufnahme vor Ort, Bewertung der Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • Maßnahmenpakete mit Kosten- und Einsparprognose
  • Grundlage für den iSFP-Bonus bei BAFA-Einzelmaßnahmen
  • Beratungshonorar mit 50 % gefördert (BAFA/EBW)

Förderberatung & Antragsbegleitung

Wir prüfen alle Programme, wählen die günstigste Kombination und übernehmen die vollständige Antragsstrecke.

  • KfW 458: Heizungsförderung inkl. aller Boni
  • KfW 261 / 266: Effizienzhaus & „Gewerbe zu Wohnen“
  • Erstellung von BzA/BBA, gPN, TPN und TPB
  • Fristenmanagement bis zum Verwendungsnachweis

Heizungs- & Anlagentechnik

Welches System passt zu Ihrem Gebäude? Wir vergleichen ergebnisoffen statt produktorientiert.

  • Heizungstausch nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoDG)
  • Wirtschaftlichkeitsvergleich mehrerer Varianten
  • Bivalenzpunkt-Analyse, Wärmepumpen- und Multisplit-Konzepte
  • Vorlauftemperatur- und Heizflächenprüfung

Fachplanung & Baubegleitung

Qualitätssicherung direkt auf der Baustelle, damit die geplante Einsparung auch tatsächlich ankommt.

  • Ausführungskontrolle bei Dämmung und Fenstertausch
  • Detailpunkte, Luftdichtheit, Wärmebrücken
  • Rechnungsprüfung und fachliche Freigabe
  • Verwendungsnachweis gegenüber BAFA / KfW

Technische Nachweise & Berechnungen

Die Rechenwerte, die für Förderung, Auslegung und Betrieb tatsächlich verlangt werden.

  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
  • Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
  • Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2

Energieausweise

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis? Wir klären, was Ihre Situation rechtlich verlangt und was mehr aussagt.

  • Bedarfsausweis auf Basis der Gebäudedaten
  • Verbrauchsausweis auf Basis der Abrechnungen
  • Vergleich und Empfehlung vor der Ausstellung
  • Pflichtangaben für Verkauf und Vermietung
Ablauf

In vier Schritten zur geförderten Sanierung

Sie wissen von Anfang an, was wann passiert und was Sie dafür brauchen.

1

Erstkontakt & Datenaufnahme

Kostenloses Gespräch, Klärung Ihres Ziels und Sichtung vorhandener Unterlagen wie Pläne, Abrechnungen und Fotos.

2

Vor-Ort-Termin & Analyse

Aufnahme von Gebäudehülle und Anlagentechnik, Bauteilbewertung und Erfassung der Schwachstellen.

3

Konzeption & Bericht

Maßnahmenpakete mit Kosten, Einsparung und Förderhöhe, verständlich aufbereitet und besprochen.

4

Antragstellung & Umsetzung

Förderantrag, fachliche Begleitung der Ausführung und Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung.

Für wen wir arbeiten

Zwei Ausgangslagen, zwei Beratungswege

Private Eigentümer & Bauherren

Sie wohnen selbst im Gebäude und wollen wissen, welcher Schritt sich zuerst lohnt.

  • Einsparpotenziale realistisch beziffert statt Pauschalversprechen
  • Spürbar besserer Wohnkomfort: warme Wände, keine Zugerscheinungen
  • Maximierung der staatlichen Förderung inklusive aller Boni
  • Wertsicherung des Eigenheims und Vermeidung von Fehlinvestitionen
  • Klare Reihenfolge der Maßnahmen über mehrere Jahre

Vermieter & WEGs

Sie tragen Verantwortung für fremdes Wohnen, gesetzliche Pflichten und die Bausubstanz.

  • Umlagefähigkeit der Modernisierungskosten sauber eingeordnet
  • Nebenkostenoptimierung und stabilere Warmmieten
  • Gesetzliche Nachweispflichten (GEG, Energieausweis, Heizungsprüfung)
  • Langfristiger Erhalt der Bausubstanz statt Reparaturschleife
  • Beschlussfähige Unterlagen für die Eigentümerversammlung
Förder-Check

Wie viel Förderung ist für Ihr Vorhaben möglich?

Ein schnelles Online-Screening auf Basis der aktuellen Richtlinien. Es ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls, aber Sie wissen in einer Minute, in welcher Größenordnung Sie rechnen können.

Grobe Hausnummer genügt, inklusive Material, Montage und Nebenarbeiten.
Das trifft auf Sie zu:
Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden Kalenderjahre vor Antragstellung.

KfW 458: Heizungsförderung

54 %

rund 15.120 € Zuschuss

    Unverbindliche Orientierung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Maßgeblich sind allein die gültigen Förderrichtlinien und der Bescheid der Bewilligungsstelle. Die tatsächliche Höhe hängt von technischen Anforderungen, förderfähigen Kostenpositionen und Ihrer individuellen Situation ab.

    Ergebnis prüfen lassen

    Typische Ausgangslagen

    Fünf Situationen und wie wir sie angehen

    Der Gebäudebestand in Mittelhessen wiederholt sich stärker, als man denkt: Häuser aus den Sechzigern mit nachträglich getauschten Fenstern, Ölheizungen kurz vor dem Ende, Eigentümer, die vor der Frage stehen, womit sie anfangen sollen. Hier die Fälle, um die es meistens geht, und der Weg, den wir dabei gehen.

    Einfamilienhaus, Baujahr 1968

    Ölheizung am Ende, Fenster von 1998

    „Wir fangen mit den Fenstern an."

    Neue Fenster sind schnell dichter als die Wand warm ist. Die Feuchte sucht sich dann die kälteste Stelle im Raum. Der größte Verlust sitzt in solchen Häusern außerdem meistens über dem Kopf, nicht in der Fassade.

    Unser Weg: Bauteile aufnehmen und bewerten, Dach oder oberste Geschossdecke zuerst rechnen, danach die Heizung. Reihenfolge vor Einzelmaßnahme.

    Wärmepumpe im Bestand

    Passt das überhaupt zu meinem Haus?

    „Dafür ist mein Altbau nicht geeignet."

    Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die Vorlauftemperatur, mit der sich das Haus beheizen lässt. Das lässt sich rechnen statt vermuten, und oft genügen zwei oder drei größere Heizkörper in den kritischen Räumen.

    Unser Weg: raumweise Heizlast nach DIN EN 12831, vorhandene Heizflächen bewerten, notwendige Vorlauftemperatur ermitteln.

    Angebot liegt auf dem Tisch

    Die Anlage wirkt eine Nummer zu groß

    „Lieber etwas größer, sicher ist sicher."

    Bei Wärmepumpen ist das der teuerste Denkfehler. Eine überdimensionierte Anlage kostet in der Anschaffung mehr, taktet im Betrieb und erreicht dadurch eine schlechtere Jahresarbeitszahl. Sie zahlen zweimal drauf.

    Unser Weg: das vorliegende Angebot gegen die gerechnete Heizlast prüfen, bevor Sie unterschreiben.

    Eigentümergemeinschaft

    Beschluss steht an, die Meinungen gehen auseinander

    „Dafür bekommen wir nie eine Mehrheit."

    Meistens fehlt nicht der Wille, sondern eine Entscheidungsgrundlage: Was kostet welche Variante je Wohneinheit, was bleibt nach Förderung übrig, was passiert, wenn nichts passiert.

    Unser Weg: beschlussfähige Unterlagen mit Kosten je Einheit. Auf Wunsch erläutern wir die Ergebnisse in der Versammlung, das BAFA fördert diesen Termin mit zusätzlich 250 Euro.

    Vermietetes Mehrfamilienhaus

    Wer trägt was, und was kommt zurück?

    „Für mich als Vermieter rechnet sich das nicht."

    Umlagefähigkeit, Förderung, Nebenkosten und gesetzliche Nachweispflichten werden gern in einen Topf geworfen. Getrennt betrachtet sieht die Rechnung oft anders aus, gerade bei steigenden CO2-Kosten, die je nach Gebäudezustand an Ihnen hängen bleiben.

    Unser Weg: die vier Punkte sauber auseinandersortieren und in Zahlen fassen, die sich Mietern erklären lassen.

    Ihre Lage ist eine andere? Beschreiben Sie sie uns kurz, wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Beratung für Sie lohnt.

    Wissen & Förder-News

    Was sich gerade bei der Förderung ändert

    Die Richtlinien werden regelmäßig angepasst. Hier finden Sie die Änderungen, die für Ihr Vorhaben Geld bedeuten.

    BEG-Reform: Was jetzt beim Heizungstausch gilt

    Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus mit Degression, neue Einkommensstaffel und warum sich frühes Handeln jetzt konkret auszahlt.

    Änderungen für mein Gebäude prüfen →

    iSFP-Bonus: neue Schwelle, neue Rechenlogik

    Der Bonus greift erst ab einem bestimmten Investitionsvolumen und nur auf den Kostenanteil darüber. Was das für die Maßnahmenplanung bedeutet.

    Beratung anfragen →

    GMoDG: Die 65-Prozent-Pflicht ist weg, der Beratungsbedarf nicht

    Steigende CO2-Kosten, die Entwicklung der Netzentgelte und der Stufenplan für Bio-Anteile im Brennstoff entscheiden jetzt darüber, welche Heizung über ihre Laufzeit günstig bleibt.

    Situation klären →

    Checkliste für den Vor-Ort-Termin

    Welche Unterlagen, Pläne und Abrechnungen wir brauchen, damit die Aufnahme in einem Termin abgeschlossen ist. Zwei Seiten, zehn Bereiche, zum Abhaken.

    Häufige Fragen

    Das werden wir am häufigsten gefragt

    Was kostet eine Energieberatung und was bleibt bei mir hängen?

    Das Honorar richtet sich nach Gebäudegröße und Aufwand. Für die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) übernimmt das BAFA 50 % des förderfähigen Honorars, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten. WEGs erhalten einmalig 250 € zusätzlich, wenn die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutert werden. Ihren konkreten Netto-Eigenanteil nennen wir Ihnen vor Auftragserteilung schriftlich.

    Muss ich meine funktionierende Heizung austauschen?

    Nein. Eine funktionierende Heizung darf weiterlaufen und im Reparaturfall instandgesetzt werden. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMoDG) entfällt zudem die starre Vorgabe von 65 Prozent erneuerbaren Energien beim Einbau einer neuen Heizung.

    Die Entscheidung verschiebt sich damit von der Pflicht zur Wirtschaftlichkeit. Was eine Heizung über ihre Laufzeit kostet, hängt jetzt vor allem an drei Punkten: dem steigenden CO2-Preis auf fossile Brennstoffe, der Entwicklung der Netzentgelte bei Strom und Gas und dem Stufenplan für verpflichtende Bio-Anteile im Brennstoff. Wer heute nur auf den Anschaffungspreis schaut, zahlt diese Punkte über die nächsten 20 Jahre nach.

    Unabhängig davon gilt: Ältere Konstant-Temperatur-Kessel unterliegen einer Austauschpflicht, sobald bestimmte Altersgrenzen überschritten sind. Wir rechnen Ihren Einzelfall durch, bevor Sie etwas beauftragen.

    Hydraulischer Abgleich: Verfahren A oder Verfahren B?

    Verfahren A arbeitet mit überschlägig geschätzter Heizlast und Näherungswerten, also schnell, aber ungenau. Verfahren B setzt eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 voraus, bewertet die vorhandenen Heizflächen und ermittelt daraus die tatsächlich benötigte Vorlauftemperatur.

    Für Förderungen und insbesondere für die Auslegung einer Wärmepumpe ist Verfahren B der sinnvolle Weg: Nur damit lässt sich belegen, dass das Gebäude mit niedriger Vorlauftemperatur betrieben werden kann, und genau davon hängt die Effizienz ab.

    Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

    Der Verbrauchsausweis beruht auf den Abrechnungen der letzten drei Jahre und bildet damit vor allem das Nutzerverhalten ab. Der Bedarfsausweis wird aus den Gebäudedaten berechnet und beschreibt die energetische Qualität des Gebäudes selbst, unabhängig davon, wer darin wohnt.

    Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1.11.1977 ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern das Gebäude nicht auf den damaligen Wärmeschutzstandard nachgerüstet wurde. In allen anderen Fällen besteht Wahlfreiheit.

    Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

    Grundsätzlich vor Vorhabenbeginn. Bei der Heizungsförderung ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung möglich. Der Vertrag darf also bereits geschlossen sein, solange er an die Förderzusage gekoppelt ist. Wer ohne diese Bedingung beauftragt, verliert den Anspruch. Diese Reihenfolge klären wir immer, bevor Sie unterschreiben.

    Sind Sie an Hersteller oder Handwerksbetriebe gebunden?

    Nein. Wir arbeiten herstellerneutral und unabhängig, erhalten keine Provisionen und vertreiben keine Anlagentechnik. Unsere Empfehlung richtet sich ausschließlich nach dem, was für Ihr Gebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.

    Kann ich Förderungen miteinander kombinieren?

    Teilweise. Zuschuss und Kredit lassen sich in bestimmten Konstellationen kombinieren, und Landes- oder Kommunalprogramme in Hessen können ergänzend hinzukommen. Eine Doppelförderung derselben Kostenposition ist dagegen ausgeschlossen. Welche Kombination in Ihrem Fall den höchsten Gesamtzuschuss ergibt, rechnen wir vorab durch.

    Über uns

    Ingenieurwissen statt Verkaufsgespräch

    Hinter Energieplan Hessen steht Ferhat Ürüc, Ingenieur im Bereich Energietechnik, spezialisiert auf die energetische Bewertung und Sanierung von Wohngebäuden.

    Unsere Arbeitsweise ist unabhängig und herstellerneutral: Wir verkaufen keine Anlagentechnik und arbeiten ohne Vermittlungsprovisionen. Was wir empfehlen, empfehlen wir, weil es für Ihr Gebäude die beste Lösung ist, auch wenn das manchmal heißt, von einer Maßnahme abzuraten.

    Jede Empfehlung ist gerechnet, nicht geschätzt. Heizlast, Vorlauftemperatur, Einsparung und Amortisation liegen als nachvollziehbare Zahlen auf dem Tisch, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

    Einsatzgebiet: Von Wetzlar aus in ganz Mittelhessen.

    Qualifikationen & Listungen

    • Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) für Wohngebäude
    • Eintragung für Neubau (Effizienzgebäude)
    • Antragsberechtigt für BAFA-Einzelmaßnahmen und Energieberatung (EBW)
    • Antragsberechtigt für KfW-Förderprogramme inkl. Heizungsförderung
    • Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach GEG
    Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes

    Die Eintragung in der EEE-Liste ist Voraussetzung dafür, dass Ihre Förderanträge bei BAFA und KfW überhaupt bewilligt werden können.

    Einsatzgebiet

    Energieberatung vor Ort in Mittelhessen

    Städte: Wetzlar, Gießen, Marburg, Limburg an der Lahn, Weilburg, Herborn, Dillenburg, Haiger, Braunfels, Solms, Lich, Pohlheim, Linden, Grünberg, Lollar, Biedenkopf, Stadtallendorf, Kirchhain, Alsfeld, Lauterbach und Schlitz.

    Landkreise: Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Landkreis Limburg-Weilburg und Vogelsbergkreis.

    Sitz in Wetzlar, im Einsatz in ganz Mittelhessen. Ihr Ort ist nicht dabei? Fragen Sie einfach an, wir prüfen kurzfristig, ob ein Vor-Ort-Termin möglich ist.

    Kontakt

    Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

    Beschreiben Sie kurz Ihr Gebäude und Ihr Vorhaben. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung.

    Direkter Draht

    Energieplan Hessen
    Eckhardtsloh 20
    35580 Wetzlar

    Telefon: 0175 84 77777
    WhatsApp: 0175 84 77777
    E-Mail: kontakt@energieplan-hessen.de

    Öffnungszeiten werden geprüft

    Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr

    Beheizte Fläche, aktuelle Heizung, bereits durchgeführte Maßnahmen, Zeitrahmen.
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